GARANTIE
Bei einem Neuwagen hat der Käufer gesetzlich einen Anspruch auf zwei Jahre Garantie. Ist das wirklich so ?
Das ist einer der gängigsten Irrtümer bei diesem Thema:
Die Herstellergarantie gilt nur, wenn das Auto in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.
- Das war früher oft so. Inzwischen aber gilt Folgendes:
Wartungs-und Inspektionsarbeiten dürfen auch von freien Werkstätten ohne Garantieverlust durchgeführt werden.
Die Werkstatt muss dabei aber- das ist wichtig - fachgerecht und nach Herstellervorgaben arbeiten.
Jedoch kann bei der freien Werkstatt kein anspruch auf eine Garantie-Reparatur gestellt werden.
Das muss dann bei einer Vertragswerkstatt erfolgen.
Da wir fachgerecht nach den Herstellervorgaben arbeiten, können Sie mit jedem Fahrzeug zu uns kommen.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Hagenlocher Team